06 Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

Die USK engagiert sich seit 30 Jahren für den Jugendschutz im Gaming-Bereich. Als freiwillige Selbstkontrolle der Games-Branche ist sie die verantwortliche Stelle für die Prüfung von Computer- und Videospielen in Deutschland.

Die bekannten USK-Alterskennzeichen 0, 6, 12, 16 oder ab 18 Jahre lassen auf einen Blick erkennen, ab welchem Alter ein Spiel aus Sicht des Jugendschutzes unbedenklich ist, und liefern somit eine wichtige Orientierungshilfe für Eltern und pädagogische Fachkräfte. Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH ist der game – Verband der deutschen Games-Branche.

Seit 1994 hat die USK über 51.000 Ver fahren zur Altersfreigabe durchgeführt.

Seit ihrer Gründung 1994 hat die USK mehr als 51.000 Prüfverfahren von Computer- und Videospielen durchgeführt. Allein 2023 wurden 1.876 Games überprüft. Die USK vergibt Alterskennzeichen auch innerhalb des internationalen Systems der International Age Rating Coalition (IARC) für Apps und Games, die online erworben werden. Darüber hinaus haben sich bereits über 50 Games-Unternehmen USK.online angeschlossen: Als nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle unterstützt USK.online die Mitgliedsunternehmen dabei, die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen ihrer Online-Angebote praktisch umzusetzen. Darüber hinaus führt USK.online Anerkennungsverfahren im Bereich des technischen Jugendmedienschutzes durch.

Mit ihrem umfassenden Games-Wissen setzt sich die USK für Projekte zur Förderung von Medienkompetenz sowie den sicheren Umgang mit Games ein. Anlässlich des internationalen Safer Internet Day 2023 brachte die USK beispielsweise Eltern und Erziehungsberechtigte abermals zu einem digitalen Elternabend zusammen, an dem sich über 30 Teilnehmende beteiligt haben. Zudem hat sich die USK als Partnerin der Initiative Elternguide.online angeschlossen, die Eltern bei der Medienerziehung ihrer Kinder unter anderem zum Thema Games unterstützt. Als offizielle Jugendschutzpartnerin beriet die USK erneut bei der altersgerechten und familienfreundlichen Umsetzung der gamescom und war mit einem eigenen Stand vertreten.

Mehr Informationen auf www.usk.de

Interview

Neue Prüfkriterien bei der Alterseinstufung von Games

Seit dem 1. Januar 2023 gelten bei der USK neue Prüfregeln bei der Alterseinstufung von Games gemäß dem novellierten deutschen Jugendschutzgesetz von 2021. Wie die Kriterien den Maßstab für einen höheren Jugendschutz in Spielen setzen, erklärt im Interview Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.

Welche Änderungen hat die USK nach der Novellierung des Jugendschutzgesetzes vorgenommen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Games zu erhöhen?

Als USK haben wir gemeinsam mit den zuständigen Obersten Landesjugendbehörden – also den für den Jugendschutz zuständigen Ministerien der Länder – neue Prüfkriterien erarbeitet, die erstmals auch sogenannte Nutzungsrisiken in Games berücksichtigen. Dazu zählen beispielsweise Kauffunktionen wie In-Game-Käufe, Lootbox-Mechaniken, glücksspielähnliche Mechanismen, Mechanismen, die eine exzessive Mediennutzung fördern, oder Chat-Funktionen. Darüber hinaus wurden Zusatzhinweise eingeführt, die über die wesentlichen Gründe für die jeweilige Alterseinstufung sowie über mögliche Nutzungsrisiken informieren. Die Zusatzhinweise sind auf den Spiele-Verpackungen zu finden und werden auch in Online-Shops angezeigt.

Haben denn viele Spiele aufgrund der neuen Prüfkriterien eine neue Altersfreigabe erhalten?

Die angepassten Prüfregeln der USK zeigen eine deutliche Wirkung: Rund 30 Prozent der geprüften Spiele mit Online-Funktionen erhielten 2023 aufgrund von Nutzungsrisiken eine höhere Alterskennzeichnung. Bei den restlichen 70 Prozent haben sich die Zusatzhinweise zu den Risiken oder die Vorsorgemaßnahmen in den Games als ausreichend erwiesen. Zu diesen gehören beispielsweise die Möglichkeit, unangemessene Kommunikation zu melden oder generell einzuschränken, die Spielzeit zu begrenzen sowie Kaufmöglichkeiten zu deaktivieren oder Ausgabenlimits festzulegen.

Wie arbeitet die USK mit Entwicklern, Publishern und anderen Games-Unternehmen beim Thema zusammen?

Im Zuge der Änderungen haben wir intensiv daran gearbeitet, die Spiele-Anbieter auf die neuen Prüfkriterien vorzubereiten. Insgesamt lässt sich festhalten, dass aktiver Jugendmedienschutz von den Unternehmen der Games-Branche als wichtiger gesellschaftlicher Beitrag anerkannt wird. Neben der Vergabe von Alterskennzeichen setzt sich die USK bereits seit 2011 dafür ein, dass Jugendschutzaspekte von Beginn an in den Entwicklungsprozess von Spielen integriert werden. Dazu gehören die Beratung und Weiterentwicklung von technischen Jugendschutzprogrammen sowie die Durchführung von Anerkennungsverfahren im Bereich des technischen Jugendmedienschutzes. Mittlerweile sind fast alle großen Spiele- und Konsolenhersteller Mitglied bei USK.online und arbeiten gemeinsam mit der USK an einem zeitgemäßen und nachhaltigen Jugendschutz bei Games.

Der deutsche Jugendschutzstandard ist im internationalen Vergleich einer der höchsten. So ist beispielsweise die Alterskennzeichnung für digitale Spiele in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern gesetzlich verankert.

Wo steht der deutsche Jugendschutz in Games im internationalen Vergleich?

Der deutsche Jugendschutzstandard ist im internationalen Vergleich einer der höchsten. So ist beispielsweise die Alterskennzeichnung für digitale Spiele in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern gesetzlich verankert. Zudem sind staatliche Vertreterinnen und Vertreter am Verfahren beteiligt, weswegen das deutsche System als besonders verbindlich gilt. Im Verfahren der Alterskennzeichnung greifen wir auf die Expertise von rund 50 unabhängigen Jugendschutzsachverständigen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe und Medienpädagogik zurück. Damit sind wir gut aufgestellt, um auch neue potenzielle Risiken in Games zu erfassen und sie in die Jugendschutzpraxis einfließen zu lassen.

Elisabeth Secker

Elisabeth Secker ist seit Januar 2018 Geschäftsführerin der USK. Im Rahmen ihrer Tätigkeit engagiert sie sich als Mitglied im Board der International Age Rating Coalition (IARC). Zuvor war sie stellvertretende Leiterin des Bereichs Jugendmedienschutz bei die medienanstalten. Elisabeth ist zudem aktives Mitglied im Beirat der Stiftung Digitale Spielekultur und im Safer Advisory Board einer internationalen Spieleplattform.