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Games-Förderung

Computer- und Videospiele sind eine der innovativsten kulturellen Ausdrucksformen und als Kulturgut anerkannt. Ihre Technologien und Mechanismen finden heute weit über den Kultur- und Unterhaltungssektor hinaus Anwendung, von der Automobilindustrie über die Bildung bis zum Gesundheitswesen. Im Vergleich zu Ländern wie Kanada, Großbritannien oder Frankreich, die umfangreiche, nachhaltige und erfolgreiche Games-Fördersysteme aufgebaut haben, war Deutschland als Standort für Games-Entwicklung ohne entsprechende Strukturen auf Bundesebene bislang nicht international wettbewerbsfähig. Der Marktanteil von Computer- und Videospielen von deutschen Unternehmen liegt bei unter fünf Prozent auf dem heimischen Markt.

Die Bunderegierung aus Union und SPD hat sich daher im Koalitionsvertrag die Einführung einer Games-Förderung vorgenommen, die die Entwicklung von Computer- und Videospielen in Deutschland fördern soll, um internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen.

Seit dem 28. September 2020 können Games-Unternehmen ihre Anträge auf Förderung, mittlerweile beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), einreichen. Das dort angesiedelte Förderprogramm soll systematisch und spezifisch Spiele-Entwicklungen in Deutschland unterstützen. 

Die Grundlagen der Förderung werden in der Förderrichtlinie „Computerspieleförderung des Bundes“ geregelt. Weitere wichtige Regelungen befinden sich im entsprechenden Förderaufruf des BMWK.  

Die wichtigsten Fakten haben wir hier für Euch zusammengefasst.

Was wird gefördert:

  • Die Entwicklung von Prototypen und Produktionen.
  • Ko-Entwicklungen sowie substanzielle Portierungen und Erweiterungen.
  • Die zuwendungsfähigen Entwicklungskosten für Prototypen müssen mindestens 30.000 Euro und können maximal 400.000 Euro betragen.
  • Die zuwendungsfähigen Entwicklungskosten für Produktionen müssen mindestens 100.000 Euro betragen.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Die Förderquote des Bundes ist gestaffelt von 25 bis maximal 50 Prozent.
  • Bei Prototypen beträgt die maximale Förderquote 50 Prozent.
  • Bei der Produktionsförderung von 100.000 Euro bis 2 Millionen Euro Entwicklungskosten beträgt die Förderquote maximal 50 Prozent.
  • Zwischen 2 und 8 Millionen Euro Entwicklungskosten fällt die Förderquote degressiv von 50 Prozent auf 25 Prozent ab.
  • Über 8 Millionen Euro Entwicklungskosten beträgt die Förderquote maximal 25 Prozent.
  • Projekte mit mehr als 40 Millionen Euro Entwicklungskosten werden hinsichtlich ihrer Innovationsimpulse, kultureller Relevanz, volkswirtschaftlichen Effekten und verfügbaren Mitteln gesondert begutachtet. Der Förderbetrag unterhalb des Schwellenwertes bleibt davon unabhängig.
  • Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.

Wer wird gefördert?

  • Games-Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland
  • juristische Personen, Rechtsformen wie z.B. GmbH und UG

Die Voraussetzungen:

  • Für die Förderung müssen die Projekte den sog. „Kulturtest“ bestehen.
  • Die gesamte Finanzierung des Projektes muss zur Förderung als gesichert nachgewiesen werden. Über die Fördermittel des Bundes hinaus erfolgt das durch den Eigenanteil des Antragstellers (eigene Mittel, auch Publisher und grundsätzlich Crowdfunding) sowie Mittel Dritter (Mittel anderer Fördergeber).
  • Das Projekt muss helfen, die Ziele der Fördermaßnahme zu erreichen:  Mehr Spiele aus Deutschland, mehr Arbeitsplätze in der Games-Branche, Umsatz mit und Anteil von „Games made in Germany“ in Deutschland steigt
  • Außerdem muss ein Nachweis der Notwendigkeit der Förderung dargelegt werden, z.B. weil nur mittels der Förderung das Spiel neue Marktsegmente und Zielgruppen erreichen kann.

Das Regelwerk:

  • Wichtigstes Regelwerk für die „Computerspieleförderung des Bundes“ sind die Förderrichtlinie  und der Förderaufruf .
  • Alle weiteren Infos zu den nötigen Anlagen für die Antragstellung befinden sich auf der Seite des BMWK

Für die Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMWK das DLR beauftragt. Alle weiteren Informationen zur Förderung gibt es beim BMWK.